CityGov3 Produkte: Unterschied zwischen den Versionen
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===Freigabe der Produkte=== | ===Freigabe der Produkte=== | ||
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===Freigabe der Mitarbeiter=== | ===Freigabe der Mitarbeiter=== | ||
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===Systemweite Eigenschaften und Vorgaben=== | ===Systemweite Eigenschaften und Vorgaben=== | ||
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===Administration=== | ===Administration=== | ||
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Version vom 6. November 2009, 10:38 Uhr
Freigabe eines Produkts
Markieren Sie zunächst den Pool " Produkte/Dienstleistungen". Mit dem Button "Neu | neues Produkt" fügen Sie untehalb des bestehenden Pools ein neues Produkt hinzu. Auf der rechten Seite öffnet sich der Step "Eigenschaften" dessen Formularfelder entsprechend zu füllen sind.
Tragen Sie den Namen des Produkts in das Formularfeld "Name" ein. Falls Sie nicht ausdrücklich einen eigenen Dateinamen eintragen, wird der Dateiname aus dem Feld "Name" beim speichern automatisch generiert. Nachdem Sie das neue Produkt gespeichert haben, setzen Sie bitte noch nicht die Häkchen für die Publikation. Pflegen Sie vorher weitere, beschreibende Daten ein, sodass Sie bei der Publikation alle Daten in einem Schritt veröffentlichen können.
Beschreibung des Produkts
Zu dem Produkt
Verknüpfungen
Verknüpfungen können wechselseitig eingelinkt werden. So ist es sowohl möglich, ausgehend von einem Produkt z.B.. Mitarbeiter zu wählen, als auch von jedem einzelnen Mitarbeiter aus möglich sich an ein Produkt zu binden.
Ein Klick auf den Linkbutton öffnet ein Popupfenster (Erklärung s.ff.). Die bislang verknüpften Organisationseinheiten werden unterhalb angezeigt. Wählen Sie zunächst in der linken Spalte die OE, die dieses Produkt anbietet. Anschliessend bestätigen Sie die Verknüpfung mit dem Button "Verknüpfen". Die neu verknüpfte OE wird in der rechten Spalte angezeigt. Der Button "Verknüpfung lösen" löst die Verknüpfung wieder. Setzen Sie ein Häkchen falls Sie diese Verknüpfung auch ausserhalb des CMS publizieren möchten.
Feldtitel | Feldname | Beschreibung | Type |
---|---|---|---|
Themenbereich auswählen | sp_vv_group | Themenbereich verknüpfen | systemlink |
Download- und Linklisten lassen sich durch die Iteratefunktion komfortabel erstellen.
Bearbeitungshinweise
Diese Hinweise werden ausschließlich dem ServiceCenter angezeigt.
Feldtitel | Feldname | Beschreibung | Type |
---|---|---|---|
Überschrift | sp_instruction_headline | Überschrift der Bearbeitungshinweise | text |
Text | sp_instruction | Text der Bearbeitungshinweise | text |
generierte XIP Datei
übergeordneter Produktpool:
<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<articlepool anchor="sp.vv.product.pool.301" name="301 Einwohnermelde- und Standesamt" directory="/301">
<resource />
</articlepool>
Produkt:
<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<article anchor="pp.vv.65150" name="301.12 Personalausweis" filename="301.1_Personalausweis" template="gui.vv.tpl.output.client.product">
<publication-state status="1" anchor="pub.cg.www" />
<publication-state status="1" anchor="pub.cg.d115" />
<publication-state status="1" anchor="pub.cg.cc" />
<text name="sp_vv_documents"><p>&nbsp;</p><p><strong>Das ist der Standardfall:</strong></p><p>&nbsp;</p><p>Sie benötigen </p><ul><li>Ihren alten Personalausweis - auch wenn er ungültig ist </li><li>oder Ihren Kinderausweis bzw. Kinderreisepass (bei Erstbeantragung von Jugendlichen, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben) </li><li>oder Ihren Reisepass und </li><li>ein aktuelles Lichtbild in der Standardgröße. Ihr Gesicht muss auf diesem Foto in einer Höhe von mindestens zwei Zentimetern erkennbar sein. Sie dürfen weder eine Uniform noch eine Kopfbedeckung tragen. Der Hintergrund des Lichtbildes - einfarbig - muss heller sein als die Gesichtspartie. </li><li>Zusätzlich benötigen Sie (bei der Beantragung eines Personalausweises für ihr Kind) evtl. die bei den Infos beschriebenen Unterlagen ( je nach persönlichen Lebensumständen).</li></ul><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p><strong>Personalausweis für Eingebürgerte:</strong></p><p>&nbsp;</p><p>Wurden Sie eingebürgert, benötigen Sie </p><ul><li>den Pass oder Ausweis Ihres bisherigen Heimatlandes (oder eine Kopie), </li><li>Ihre Einbürgerungsurkunde und</li><li>ein aktuelles Lichtbild.</li></ul><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p><strong>Das müssen Sie mitbringen, wenn der Ausweis verloren ging oder gestohlen wurde:</strong></p><p>&nbsp;</p><p>Haben Sie Ihre Ausweisdokumente verloren oder sind Sie Ihnen gestohlen worden, bringen Sie bitte </p><p>&nbsp;</p><ul><li>Ihren Führerschein oder </li><li>ein anderes amtliches Lichtbilddokument oder </li><li>Ihr Familienstammbuch&nbsp;oder </li><li>Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde mit. </li></ul><p>&nbsp;</p><p><strong>Keine Dokumente mehr vorhanden oder noch kein Dokument vorhanden:</strong></p><p>&nbsp;</p><p>Sollten Sie nicht über ein entsprechendes Ausweisdokument verfügen, ist es - </p><ul><li>neben der Vorlage des Stammbuches bzw. </li><li>der Geburts- oder Heiratsurkunde - erforderlich, </li></ul><p>dass eine Ihnen bekannte Person, die sich mit entsprechendem Lichtbilddokument ausweisen muss, Ihre Identität bestätigt. Bei Jugendlichen, die erstmalig mit 16 Jahren ihren Personalausweis beantragen wollen,&nbsp;muß dann bei der Beantragung&nbsp;der Vater oder die Mutter zur Identifizierung dabei sein.</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p><strong>Ausweis war nicht in Goldenberg ausgestellt:</strong></p><p>&nbsp;</p><p>Wenn der verlorengegangene Ausweis nicht in Goldenberg ausgestellt wurde, und Sie sich nicht durch die vorher beschriebenen Dokumente ausweisen können, besteht die Möglichlichkeit, dass wir Ihr Bild (zur Identifikation) von der Stadt, die den Ausweis ausgestellt hat, anfordern. In diesem Fall macht es Sinn, dass Sie uns vorher tel. informieren, damit das Identifikationsbild dann beim Besuch bereits vorliegt.</p><p>&nbsp;</p></text>
<text name="sp_vv_notice_publish">true</text>
<link name="sp_vv_config_template" anchor="gui.vv.tpl.output.client.product" />
<text name="sp_vv_documents_publish">true</text>
<text name="sp_sc_notice"><p>Ist der Kunde gesundheitlich nicht f&auml;hig pers&ouml;nlich zu entscheinen, ist unter bestimmten Voraussetzungen ein Hausbesuch zur Beantragung m&ouml;glich. </p><p>Bitte aber unbedingt die Sachbearbeitung der Zentrale des Einwohnermeldeamtes oder - f&uuml;r die Aussenbezirke - die B&uuml;rgerb&uuml;ros einschalten.</p><p>&nbsp;</p></text>
<list name="sp_vv_analogProducts_iterate">
<item>
<navlink name="sp_vv_analogProducts" anchor="pp.vv.65721" />
<systemlink name="sp_vv_analogProducts" anchor="pp.vv.65721" />
<text name="sp_vv_publish">true</text>
</item>
<item>
<navlink name="sp_vv_analogProducts" anchor="pp.vv.65718" />
<systemlink name="sp_vv_analogProducts" anchor="pp.vv.65718" />
<text name="sp_vv_publish">true</text>
</item>
<item>
<navlink name="sp_vv_analogProducts" anchor="pp.vv.65193" />
<systemlink name="sp_vv_analogProducts" anchor="pp.vv.65193" />
<text name="sp_vv_publish">true</text>
</item>
<item>
<navlink name="sp_vv_analogProducts" anchor="pp.vv.65612" />
<systemlink name="sp_vv_analogProducts" anchor="pp.vv.65612" />
<text name="sp_vv_publish">true</text>
</item>
</list>
<text name="sp_instruction_headline">Fotos Personalausweis</text>
<text name="sp_vv_short_info">Beantragung eines Personalausweises</text>
<text name="sp_vv_justice_basics_publish">true</text>
<text name="sp_vv_billing_number">11207010</text>
<text name="sp_vv_info_publish">true</text>
<list name="sp_vv_link_iterate">
<item>
<text name="sp_vv_link">Vollmacht Eltern nicht verheiratet</text>
<binary name="sp_vv_media" filename="Voll_n_vh_Elt.rtf" size="31744" mime="application/vnd.ms-office" format="rtf" url="file://./pp.vv.65150.media/Voll_n_vh_Elt.rtf" />
<text name="sp_vv_linkInNewWindow">true</text>
<text name="sp_vv_linkType">download</text>
</item>
<item>
<text name="sp_vv_link">Vollmacht Eltern verheiratet</text>
<binary name="sp_vv_media" filename="Voll_vh_Elt_3.rtf" size="30720" mime="application/vnd.ms-office" format="rtf" url="file://./pp.vv.65150.media/Voll_vh_Elt_3.rtf" />
<text name="sp_vv_linkInNewWindow">true</text>
<text name="sp_vv_linkType">download</text>
</item>
</list>
<text name="sp_vv_short_info_publish">true</text>
<text name="sp_vv_info_title">Personalausweis</text>
<text name="sp_vv_notice"><p>&nbsp;</p><p>Sie m&uuml;ssen Ihren alten Personalausweis vorlegen, wenn die Meldebeh&ouml;rde Ihnen den neuen Ausweis aush&auml;ndigt. </p><p>Auf Wunsch wird Ihnen der ung&uuml;ltig gemachte Ausweis als Andenken zur&uuml;ckgegeben.</p><p>&nbsp;</p><p>Wurde Ihnen ein vorl&auml;ufiger Personalausweis ausgestellt, m&uuml;ssen Sie diesen abgeben, wenn Sie den neuen Personalausweis abholen.</p><p>&nbsp;</p></text>
<text name="sp_title">Personalausweis</text>
<text name="sp_counterResetDate">1232094104070</text>
<text name="sp_instruction">Vorsprachen für die Beantragung sinnvollerweise nicht zwischen 10.00-12.00 Uhr. Stoßzeit!

Die neuen biometrischen Bilder sind nur für den Reisepass vorgeschrieben. Sie können aber auch für den Perso benutzt werden.</text>
<text name="sp_sc_documents"><p>Bei verlorenem Personalausweis ist auch eine vor-Ort-Identifizierung möglich, wenn der Ausweis in Goldenberg ausgestellt wurde.</p><p>Ansonsten müssen wir uns erst das Bild aus der Stadt, die den Ausweis ausgestellt hat, besorgen.</p><p>&nbsp;</p><p>Wird für ein Pflegekind ein&nbsp;Personalausweis beantragt, ist zur Klärung der mitzubringenden Unterlagen an die Zentrale durchzustellen.<br />Hier muß durch entsprechende Rückfragen der konkrete Fall besprochen werden.</p><p>&nbsp;</p></text>
<text name="sp_vv_justice_basics"><p>&nbsp;</p><p>Deutsche im Sinne des Grundgesetzes, die das 16. Lebenjahr vollendet haben und nach den Vorschriften des Landesmeldegesetzes der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Pr&uuml;fung der Personalien erm&auml;chtigten Beh&ouml;rde vorzulegen; die gilt nicht f&uuml;r Personen, die einen g&uuml;ltigen Reisepass besitzen und sich durch diesen ausweisen k&ouml;nnen.</p><p>&nbsp;</p></text>
<text name="sp_vv_info"><p>&nbsp;</p><p><strong>Sie müssen persönlich kommen:</strong></p><p>&nbsp;</p><p>Um einen Personalausweis zu beantragen, müssen Sie <strong>persönlich</strong> vorsprechen.</p><p>Eine SachbearbeiterIn füllt den Antrag in Ihrem Beisein aus. </p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p><strong>Gültigkeitsdauer:</strong></p><p>&nbsp;</p><p>Der Personalausweis erhält - wenn Sie <strong>jünger als 24</strong> Jahre alt sind - eine Gültigkeitsdauer von <strong>6 Jahren</strong>. </p><p>Sind Sie <strong>über 24</strong> Jahre alt, dann&nbsp;beträgt die Gültigkeitsdauer <strong>10 Jahre</strong>.</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p><strong>Selbstständig ab 16:</strong></p><p><strong></strong></p><p><strong></strong></p><p>&nbsp;</p><p>Um einen Personalausweis <strong>selbstständig</strong> zu beantragen, muss man mindestens 16 Jahre alt sein. </p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p><strong>Personalausweis für ein Baby. Das geht:</strong></p><p>&nbsp;</p><p>Eine frühere Beantragung ist möglich. Dann muss jedoch&nbsp;der Vater&nbsp;und die Mutter&nbsp;bei der Beantragung mit dabei sein. Kommt nur ein Elterteil mit, wird die schriftliche Vollmacht des anderen Elternteils benötigt und der entsprechende Personalausweis.&nbsp; </p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p><strong>Alleiniges Sorgerecht:</strong></p><p>&nbsp;</p><p>Hat ein Elternteil bei einer Scheidung das alleinige Sorgerecht bekommen, muss dies durch das rechtskräftige Originalscheidungsurteil oder einen Sorgerechtsbeschluss (stellt das Amtsgericht aus) bei der Beantragung des Personalausweises nachgewiesen werden.</p><p>&nbsp;</p><p>Besteht eine Vormundschaft, brauchen Sie die Bestallungsurkunde (stellt auch das Amtsgericht aus). </p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p><strong></strong></p><p><strong></strong></p><p><strong></strong></p><p><strong></strong></p><p><strong></strong></p><p><strong></strong></p><p><strong>Auch bei unverheirateten Eltern müssen beide mitwirken:</strong></p><p>&nbsp;</p><p>Bei Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind, muss der Antrag von beiden Sorgeberechtigten - Mutter und Vater - unterschrieben werden. </p><p>Auch hier besteht die Möglichkeit, dass nur ein Elternteil den Ausweis beantragt; dieser muss eine unterschriebene Vollmacht und den Personalausweis&nbsp;des anderen Elternteils mit bringen. </p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p><strong>Hat die Mutter das alleinige Sorgerecht:</strong></p><p>&nbsp;</p><p>Steht die elterliche Sorge (bei unverheirateten Eltern) allein der Mutter zu, so hat sie eine schriftliche Auskunft des Jugendamtes vorzulegen (<strong>sog. Negativbescheinigung</strong>), dass keine Sorgeerklärung nach § 1626a Bürgerliches Gesetzbuch abgegeben wurde. Diese Bescheinigung darf maximal&nbsp;4 Wochen&nbsp;alt sein.(Ansprechpartner beim Jugendamt Tel. 563 2178 und 563 4391)</p><p>&nbsp;</p><p>Dies gilt nicht, wenn das Sorgerecht durch eine richterliche Entscheidung (z.B. Scheidung)&nbsp;bestimmt wurde oder der Vater des Kindes gestorben ist. </p><p><strong></strong></p><p><strong></strong></p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p><strong></strong></p><p><strong>Personalausweis pünktlich zum 16. Geburtstag:</strong></p><p>&nbsp;</p><p>Als&nbsp; Service bietet die Meldebehörde Goldenberg an, dass Jugendliche 4 Wochen vor Vollendung des 16. Lebensjahr den <strong>Antrag</strong> auch <strong>alleine</strong> <strong>stellen</strong> können (ausgegeben wird der fertige Ausweis dann frühestens am Geburtstag). Selbstverständlich können sie den Ausweis dann <strong>auch alleine abholen</strong>.</p><p>Normalerweise holen die jungen Erwachsenen den Ausweis dann natürlich auch alleine ab. Sollten die Eltern den Ausweis allein abholen wollen, brauchen sie dann eine Vollmacht&nbsp;ihres Kindes.</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p><strong>Beantragung an sechs Stellen im Stadtgebiet:</strong></p><p>&nbsp;</p><p>Die Beantragung ist wahlweise in der Zentrale des Einwohnermeldeamtes und in den Bürgerbüros möglich. </p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p><strong>Nach drei Wochen fertig:</strong></p><p>&nbsp;</p><p>Nach ca. 3 Wochen liegt der Personalausweis bei der Stelle vor, bei der Sie ihn beantragt haben. </p><p>Eine gesonderte Nachricht darüber erfolgt nicht. </p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p><strong>Persönlich abholen muß nicht sein:</strong></p><p>&nbsp;</p><p>Den Personalausweis müssen Sie nicht selbst abholen.</p><p>Sie können sich durch eine andere Person vertreten lassen. Diese muss eine von Ihnen unterschriebene Vollmacht&nbsp;mitbringen, sich ausweisen können und Ihren bisherigen Personalausweis mitbringen.</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p><strong>Keine Verlängerung des Personalausweises möglich - immer Neubeantragung notwendig:</strong></p><p>&nbsp;</p><p><strong></strong></p><p>Eine Verlängerung des Personalausweises ist grundsätzlich nicht möglich; es ist immer eine Neubeantragung notwendig.</p><p><strong></strong></p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p><strong>Namensänderung bei Heirat:</strong></p><p>&nbsp;</p><p>Ändert sich durch <strong>Heirat</strong> der Name, muß ein neuer Personalausweis beantragt werden, da eine Änderung des verschweißten Ausweises nicht möglich ist. Das gleiche gilt für einen evtl. Reisepass.</p><p>&nbsp;</p><p>Unter Downloads und Links finden Sie&nbsp;die Vordrucke "Vollmachten".</p><p>&nbsp;</p></text>
<list name="sp_vv_synonym_iterate">
<item>
<text name="sp_vv_synonym">Perso</text>
</item>
<item>
<text name="sp_vv_synonym">Bundespersonalausweis</text>
</item>
<item>
<text name="sp_vv_synonym">BPA</text>
</item>
</list>
<text name="sp_sc_rates"><p>&nbsp;</p><p>Ein Personalausweis kann gebührenfrei ausgestellt werden, wenn der Antragsteller </p><p>• Anspruch auf laufende Hilfe zum Lebensunterhalt, </p><p>• Anspruch auf Sozialhilfe, die den Anspruch auf laufende Hilfe zum Lebensunterhalt beinhaltet (ARGE), </p><p>• Existenzminimum sichernde Leistungen der Kriegsopferfürsorge, </p><p>• Grundsicherung im Alter oder </p><p>• Grundsicherung für Arbeitssuchende hat, bzw. erhält. </p><p>Entsprechende Unterlagen sind bei der Antragsstellung vorzulegen. </p><p>&nbsp;</p><p>Die Kosten für das notwendige aktuelle Passbild sind vom Antragsteller zu tragen. </p><p>&nbsp;</p></text>
<counter name="sp_vv_counter">8873</counter>
<list name="sp_vv_d115_iterate">
<item>
<text name="sp_vv_d115_number">99000469</text>
</item>
</list>
<text name="sp_vv_rates_publish">true</text>
<text name="_editorTemplate" anchor="gui.vv.tpl.output.client.product" />
<text name="sp_vv_rates"><p>&nbsp;</p>
<p>Die Gebühr beträgt bundeseinheitlich 8,00 €.</p>
<p>Ausnahmen: Die <strong>Erstausstellung</strong> eines Personalausweises für Jugendliche unter 21 Jahren ist gebührenfrei.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Bei der Neuausstellung eines Personalausweises bis 6 Monate vor Ablauf der Gültigkeit beträgt die Gebühr bundeseinheitlich 13,00 €.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die Bezahlung erfolgt bei der Beantragung. Kartenzahlung ist erst ab 10,--€ möglich.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Bei Bezug von Grundsicherung oder Arbeitslosengeld II ist die Beantragung kostenlos. Ein entsprechender aktueller Leistungsbescheid ist vorzulegen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p></text>
<text name="sp_vv_objectType">product</text>
<text name="sp_sc_short_info">Die Beantragung eines Personalausweises erfolgt grundsätzlich am Hauptwohnsitz.

Ausnahme:

Es ist jedoch auch möglich, in Goldenberg einen Personalausweis zu beantragen, wennn man in Goldenberg mit Nebenwohnsitz gemeldet ist und die Beantragung am Hauptwohnsitz unzumutbar ist.</text>
</article>
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